Auf unserer Webseite werden neben den technisch erforderlichen Cookies noch Cookies zur statistischen Auswertung gesetzt. Sie können die Website auch ohne diese Cookies nutzen. Durch Klicken auf „Ich stimme zu“ erklären Sie sich einverstanden, dass wir Cookies zu Analyse-Zwecken setzen. Sie können Ihre Cookie-Einstellungen hier einsehen und ändern.
Bekanntmachung über den Betrieb von Bäckereien und Konditoreien vom 04.03.1896. Festsetzung der Arbeitszeit in den Bäckereien auf Grund des § 120 e Absatz 3 der Reichsgewerbeordnung
Anmelden
Um Merklisten nutzen zu können, müssen Sie sich zunächst anmelden.
Bekanntmachung über den Betrieb von Bäckereien und Konditoreien vom 04.03.1896. Festsetzung der Arbeitszeit in den Bäckereien auf Grund des § 120 e Absatz 3 der Reichsgewerbeordnung