Die markgräflich badischen Vormundschaftsräte Johann Depper und Paul Wonecker, Burgvogt Johann Schnabel zu Eberstein, Vogt Matthäus von Hacht zu Gernsbach, Amtmann Christoph Rotfuß zu Frauenalb und der Schultheiß zu Sulzbach vermitteln zwischen Baden-Baden und Eberstein einerseits und der Gemeinde Sulzbach andererseits wegen der von Sulzbach erhobenen Ansprüche auf das Eckerichrecht im Wald Schwarzgern.