Jorg Vischer und Theiß Vischer, beide von Kleiningersheim ("Clain Yngershen"), gefangengesetzt wegen Teilnahme am Bauernaufstand, verpflichten sich, ihre Atzung und einen bestimmten Abtrag zu zahlen (Jorg 20 Gulden, Theiß 10 Gulden), keine andere Wehr als ein abgebrochenes Brotmesser zu tragen, keine heimlichen und offenen Zechen, Gesellschaften, Wirtshäuser, Kirchweihen, Jahrmärkte zu besuchen, das Land nicht ohne Erlaubnis der Obrigkeit zu verlassen und schwören Urfehde. - Bürgen für 100 Gulden: Alt Vischer Hanns, seine Söhne Hanns, Michael Steffan und Gregorius Vischer, Jaus Scheffer, Jacob Eßenwein, Hanns Eßenwein, Hanns Kursenvautt der Jüngere, Jaus Kursenvautt der Ältere, Jung Bartle ("Barttle"), Jacob Bauer ("Bauwer"), Jorg Vischer der Jüngere, Jacob Theiß, alle von Groß- und Kleiningersheim, Peter Eßenwein von Bietigheim und Ulrich Gretten, Sohn des Jaus von Aldingen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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