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"Ander Theil der Erneuerung über das Amt, Schloß und Marktflecken Mundelsheim de 1663" (Gefälle und Einkommen der Kellerei Mundelsheim in dem Marktflecken Mundelsheim und zu Groß- und Kleiningersheim). (Der im vorgebundenen Ortsregister und auch auf dem Einband angegebene Ort Hessigheim ist in dem Band nicht enthalten). Gefertigt und publiziert 1663 durch Johann Jakob Schropp, bestellter und beeidigter Renovator, mit Nachträgen bis 1752, beglaubigte Abschrift vom 15. Juni 1774, (Beglaubigung auf Bl. 805)
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"Ander Theil der Erneuerung über das Amt, Schloß und Marktflecken Mundelsheim de 1663" (Gefälle und Einkommen der Kellerei Mundelsheim in dem Marktflecken Mundelsheim und zu Groß- und Kleiningersheim). (Der im vorgebundenen Ortsregister und auch auf dem Einband angegebene Ort Hessigheim ist in dem Band nicht enthalten). Gefertigt und publiziert 1663 durch Johann Jakob Schropp, bestellter und beeidigter Renovator, mit Nachträgen bis 1752, beglaubigte Abschrift vom 15. Juni 1774, (Beglaubigung auf Bl. 805)
"Ander Theil der Erneuerung über das Amt, Schloß und Marktflecken Mundelsheim de 1663" (Gefälle und Einkommen der Kellerei Mundelsheim in dem Marktflecken Mundelsheim und zu Groß- und Kleiningersheim). (Der im vorgebundenen Ortsregister und auch auf dem Einband angegebene Ort Hessigheim ist in dem Band nicht enthalten). Gefertigt und publiziert 1663 durch Johann Jakob Schropp, bestellter und beeidigter Renovator, mit Nachträgen bis 1752, beglaubigte Abschrift vom 15. Juni 1774, (Beglaubigung auf Bl. 805)
Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, GL 65 Bd 111
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Ludwigsburg, GL 65 Mundelsheim, Stabskellerei
Mundelsheim, Stabskellerei >> 3. Lagerbücher
1663-1752
Enthält: 1. Mundelsheim: Register (vorgebunden); Bl. 1-592: Ewig und jährlich unablösige Hellerzinse (auch ewig unablösige Urbar-, Leihungs- und Lösungszins) und Gülten aus Badstuben, Mühlen, Herbergen, Fischwasser, verkauften Gütern, Gebäuden, Äckern, Fürhölzern, Wiesen, Gärten, Weingärten, Höfen und Lehen ohne Dienste, erblichen Lehengütern, genannt die Nonnenlehen, Sölden usw. - Landachtfrüchte - Dritteiliger erheblicher Hof der Herrschaft zu Mundelsheim - Trieb, Tratt und Waidgang - ewig (auch unablösige) Zins- und Erbweine aus Weingärten - Bodenwein - teilige Weingärten - herrschaftliche Wälder - Schmitten- und Lohmühlenzinsen
2. Groß und Kleiningersheim: Bl. 605: Register; Bl. 606-609: Anfang (Renovation- und Publikationsprotokoll des Renovators Schropp unter Mitwirkung von Daniel Preß, Schultheiß, Andreä Glöckhler, Bürgermeister, Paul Teusch, Richter, u.a. zu Großingersheim sowie bezeugt von Ludwig Friderich Herbst, Vogt zu Bietigheim, Hans Jacob Fesel, Keller zu Mundelsheim, Albrecht Nördtlinger, Geistlicher Verwalter zu Bietigheim, Johann Maurer, Schaffner des Kollegiatstifts Baden zu Besigheim, Jacob Neuffer, Rat und Unterschaffner des Stifts, Renovator Schropp, Schultheiß, Gerichts- und Ratspersonen und Gemeindevertreter zu Groß- und Kleiningersheim); Bl. 610-800: Großer Fruchtzehnt - Weinzehnt - Heuzehnt - Kleiner Zehnt
Darin: Bl. 8r-13r: 1534 März 19 - Donnerstag nach Letare - Die Gebrüder Bernhard und Ernst Markgrafen von Baden und Hochberg, verleihen durch ihre Statthalter und Räte die Mahlmühle zu Mundelsheim der Gemeinde Mundelsheim als Erblehen. Sr. die A., Abschrift, (Abschrift im Hauptstaatsarchiv Stuttgart, Rep. A 379 in Bü 6 - Or. nicht vorhanden); Bl. 15f: Herzogl. Reskript von 1742 betr. Konzession zur Erweiterung der Mühle des Andreas und Melchior Valeth, Abschr.; Bl. 20r-22v: Herzogl. Reskript vom 14. Juni 1597 betr. Konzession zur Errichtung einer Ziegelhütte für Burckhardt Han, Abschr.; Bl. 310-348: 1590 Juni 12 - Carlsburg - Ernst Friedrich, Markgraf zu Baden und Hochberg, verleiht Peter Brackhlin von Oßweil den erblehenbaren Hof zu Mundelsheim samt Zugehörde, Rechten und Gerechtigkeiten, den zuvor Catharina, Wwe. des Heinrich Büchel, und deren Erben mit gräflicher Zustimmung an Georg Linckh von Bernhausen verkauft haben und nach dessen Absterben an den obengenannten Peter Brackhlin unter den gleichen Bedingungen überlassen worden ist. Sr. der A., Abschr.; Bl. 349-352r: 1667 Februar 15, Bürgermeister, Rat und ganze Gemeinde zu Mundelsheim reversieren gegenüber Herzog Eberhard von Württemberg für die käufliche Überlassung eines bisher dritteiligen Hofgutes zu Mundelsheim durch die Rentkammerräte Johann Jakob Veyhl und Johann Jacob Feßele für 500 fl. eine jährliche Gült und verschiedene Frondienste. - Sr. Stadt Mundelsheim, Abschr.; Bl. 497r-500v: Markgrafl. Reskript vom 25. November 1548 betr. Verwandlung dritteiliger in sechshalbteilige Weingärten, Abschr.; Bl. 561r-562r: Herzogl. Reskript vom 31. Oktober 1750 und 17. Nov. 1751 betr. Konzession für Johann Christian Katzenwadel, Bürger und Hufschmied zu Mundelsheim zur Errichtung einer Schmiede und Ermäßigung des Canons, Abschr.; Bl. 563: Herzogl. Reskript vom 10. Juni 1751 betr. Konzession zur Erbauung einer Lohmühle für Conradt Magg, Bürger und Rotgerber zu Mundelsheim, Abschr.; Bl. 734rf: Herzogl. Reskript vom 20. August 1667 (Bestätigung eines Zehntvergleichs); Bl. 186rf: Herzogl. Reskript vom 6. Juni 1609 (Bestätigung der Heuzehntfreiheit zu Ingersheim)
1 Foliobd. in gepreßtem Schweinsleder über Holzdeckeln, Bl. 1-813
Archivale
Der "erste Teil" zum Band 111 befindet sich im Gemeindearchiv Mundelsheim
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.