Hanns Lannttinger, Landrichter zu Mitterfells(1), erteilt über sein Urteil am Landgericht Mitterfells(1), an dem er für Herzog Albrecht [IV.] von Obernn und Nidernn Bayrn saß, einen Gerichtsbrief, nachdem Achatz Brobst, Richter des Klosters Winnberg (Abt Vlrich), in der Klagesache des Hanns Hayden, Pfleger zu Haibach(2), gegen Panngratz Kaiser, Bedienter des Klosters, wegen Leibschadens, verübt in der Hoftaferne Stainbergk(3), vor ihm erschienen war. Vorausgegangen waren zwei Verhandlungen vor dem Hofgericht unter Ritter Siluester von Peffenhausen(4), Oberrichter zu Straubing(5), und Sigmund Waltenhofer zu Newen Eglofshaim(6), Rentmeister und Statthalter in Nidern Bairn, vom 17. Juni und 17. September, in denen es um die Frage der Zuständigkeit ging, nämlich einerseits die Freiheitsrechte des Klosters und andererseits um die "Drei", wobei sich Niclas Newmayer, Pfleger am Hackn(7), als Urteiler für das Landgericht aussprach. Vorsprechen: Cunrad Gunderkofer, Leonhardt Möringer. Überhörer: Peter Männinger, Matheus Rösch, Geörig Schopüler. Beisitzer: Hanns Fleischman, Erasm Schuester, Mertan Vischer, Michel Schmid, alle vor Mitterfells(1), Hanns Tremell zum Rosenhoff(8)), Fritz Schönnberger zu Pairspühel(9), Peter Hägenberger zu der Tann(10). S: Aussteller.
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Hanns Lannttinger, Landrichter zu Mitterfells(1), erteilt über sein Urteil am Landgericht Mitterfells(1), an dem er für Herzog Albrecht [IV.] von Obernn und Nidernn Bayrn saß, einen Gerichtsbrief, nachdem Achatz Brobst, Richter des Klosters Winnberg (Abt Vlrich), in der Klagesache des Hanns Hayden, Pfleger zu Haibach(2), gegen Panngratz Kaiser, Bedienter des Klosters, wegen Leibschadens, verübt in der Hoftaferne Stainbergk(3), vor ihm erschienen war. Vorausgegangen waren zwei Verhandlungen vor dem Hofgericht unter Ritter Siluester von Peffenhausen(4), Oberrichter zu Straubing(5), und Sigmund Waltenhofer zu Newen Eglofshaim(6), Rentmeister und Statthalter in Nidern Bairn, vom 17. Juni und 17. September, in denen es um die Frage der Zuständigkeit ging, nämlich einerseits die Freiheitsrechte des Klosters und andererseits um die "Drei", wobei sich Niclas Newmayer, Pfleger am Hackn(7), als Urteiler für das Landgericht aussprach. Vorsprechen: Cunrad Gunderkofer, Leonhardt Möringer. Überhörer: Peter Männinger, Matheus Rösch, Geörig Schopüler. Beisitzer: Hanns Fleischman, Erasm Schuester, Mertan Vischer, Michel Schmid, alle vor Mitterfells(1), Hanns Tremell zum Rosenhoff(8)), Fritz Schönnberger zu Pairspühel(9), Peter Hägenberger zu der Tann(10). S: Aussteller.
Kloster Windberg Urkunden, BayHStA, Kloster Windberg Urkunden 688
16 NN; 293
Kloster Windberg Urkunden
Kloster Windberg Urkunden >> 1401-1500
1482 September 30
Fußnoten:
1) Mitterfels (LK Bogen)
2) Haibach (LK Bogen)
3) Steinburg (LK Bogen)
4) Pfeffenhausen (LK Rottenburg a.d. Laaber)
5) Straubing
6) Neueglofsheim (Gde. Thalmassing, LK Regensburg)
7) Haggn (Gde. Neukirchen, LK Bogen)
8) Rosenhof (Gde. Haselbach, LK Bogen)
9) Bayerischbühl (Gde. Dachsberg, LK Bogen)
10)
1) Mitterfels (LK Bogen)
2) Haibach (LK Bogen)
3) Steinburg (LK Bogen)
4) Pfeffenhausen (LK Rottenburg a.d. Laaber)
5) Straubing
6) Neueglofsheim (Gde. Thalmassing, LK Regensburg)
7) Haggn (Gde. Neukirchen, LK Bogen)
8) Rosenhof (Gde. Haselbach, LK Bogen)
9) Bayerischbühl (Gde. Dachsberg, LK Bogen)
10)
Pergament
Urkunden
ger
Besiegelung/Beglaubigung: Siegel fehlt
Überlieferung: Original
Sprache: dt.
Vermerke: RV: Leibschaden (16. Jh.)
Originaldatierung: Das ist geschehen vud der brief geben am mantag nachst nach Michelis.
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1482
Monat: 9
Tag: 30
Überlieferung: Original
Sprache: dt.
Vermerke: RV: Leibschaden (16. Jh.)
Originaldatierung: Das ist geschehen vud der brief geben am mantag nachst nach Michelis.
Medium: A = Analoges Archivalie
Jahr: 1482
Monat: 9
Tag: 30
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
03.04.2025, 13:42 MESZ