Hans Hecker von Ochsennbach [Ochsenbach, Kr. Vaihingen], gef. zu Güglingen [Kr. Heilbronn], weil er in fremde Kriegsdienste getreten war, eine geladene Feuerbüchse gebraucht und strafbare Reden geführt hatte, vom Gericht zu 8 Tagen und Nächten Turmhaft und zur Bezahlung seiner Atzung verurteilt, schwört Urfehde.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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