Frik von Frenkenbach ("Frenkibach"), Hans Fryg, Hans Höscheler u.a. Einwohner von Hagnau bekennen, daß sie von Abt Ludwig [von Haltenberg] und dem Konvent zu Weingarten den neuen Weingarten zu Erblehen empfangen haben. Im folgenden werden die auf die einzelnen Einwohner entfallenden Stücke und die dafür zu Pfand ("Ursatz") gesetzten Liegenschaften beschrieben. Für den Weingarten entrichten die Aussteller jährlich ein Drittel des Ertrags an Wein. Dieser muß an der nächstgelegenen Kelter des Klosters gepreßt werden, wofür die Aussteller den Kelterwein ("torgel win") geben. Bei der Weinernte reichen die Aussteller den Arbeitern die Kost und das Kloster den Lohn. Die Amtleute des Klosters dürfen jedes Jahr die Weingärten inspizieren. Wenn ein Inhaber seinen Weingarten vernachlässigt, fällt dieser nach Erkenntnis zweier von beiden Seiten benannter Männer, die einen unparteiischen Dritten hinzuziehen, dem Kloster heim. Verkauf der Lehenschaft bedarf der Zustimmung des Verleihers.
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Frik von Frenkenbach ("Frenkibach"), Hans Fryg, Hans Höscheler u.a. Einwohner von Hagnau bekennen, daß sie von Abt Ludwig [von Haltenberg] und dem Konvent zu Weingarten den neuen Weingarten zu Erblehen empfangen haben. Im folgenden werden die auf die einzelnen Einwohner entfallenden Stücke und die dafür zu Pfand ("Ursatz") gesetzten Liegenschaften beschrieben. Für den Weingarten entrichten die Aussteller jährlich ein Drittel des Ertrags an Wein. Dieser muß an der nächstgelegenen Kelter des Klosters gepreßt werden, wofür die Aussteller den Kelterwein ("torgel win") geben. Bei der Weinernte reichen die Aussteller den Arbeitern die Kost und das Kloster den Lohn. Die Amtleute des Klosters dürfen jedes Jahr die Weingärten inspizieren. Wenn ein Inhaber seinen Weingarten vernachlässigt, fällt dieser nach Erkenntnis zweier von beiden Seiten benannter Männer, die einen unparteiischen Dritten hinzuziehen, dem Kloster heim. Verkauf der Lehenschaft bedarf der Zustimmung des Verleihers.
Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 K U 79
GLAK 7/094
00018
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, B 522 K Weingarten, Benediktinerkloster, Karlsruher Ablieferung: Urkunden
Weingarten, Benediktinerkloster, Karlsruher Ablieferung: Urkunden >> Urkunden
1384 Juli 15 (an sant Margarethen tag)
38,1 x 34,5 (Höhe x Breite)
Urkunden
Deutsch
Schaden: Pergament fleckig
Aussteller: Frik von Frenkenbach ("Frenkibach") u.a.
Empfänger: Abt Ludwig [von Haltenberg] und der Konvent zu Weingarten
Siegler: Walter von Hohenfels und Sohn Walter
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 2 S., abg.
Aussteller: Frik von Frenkenbach ("Frenkibach") u.a.
Empfänger: Abt Ludwig [von Haltenberg] und der Konvent zu Weingarten
Siegler: Walter von Hohenfels und Sohn Walter
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 2 S., abg.
Frenkenbach, Frik von
Fryg, Hans
Haltenberg, Ludwig von; Abt zu Weingarten
Hohenfels, Walter von, d. Ä.
Hohenfels, Walter von, d. J.
Höscheler, Hans
Hagnau am Bodensee FN; Einwohner
Weingarten RV; Kloster, Abt und Konvent
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:22 MEZ
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