Frik von Frenkenbach ("Frenkibach"), Hans Fryg, Hans Höscheler u.a. Einwohner von Hagnau bekennen, daß sie von Abt Ludwig [von Haltenberg] und dem Konvent zu Weingarten den neuen Weingarten zu Erblehen empfangen haben. Im folgenden werden die auf die einzelnen Einwohner entfallenden Stücke und die dafür zu Pfand ("Ursatz") gesetzten Liegenschaften beschrieben. Für den Weingarten entrichten die Aussteller jährlich ein Drittel des Ertrags an Wein. Dieser muß an der nächstgelegenen Kelter des Klosters gepreßt werden, wofür die Aussteller den Kelterwein ("torgel win") geben. Bei der Weinernte reichen die Aussteller den Arbeitern die Kost und das Kloster den Lohn. Die Amtleute des Klosters dürfen jedes Jahr die Weingärten inspizieren. Wenn ein Inhaber seinen Weingarten vernachlässigt, fällt dieser nach Erkenntnis zweier von beiden Seiten benannter Männer, die einen unparteiischen Dritten hinzuziehen, dem Kloster heim. Verkauf der Lehenschaft bedarf der Zustimmung des Verleihers.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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