Hans Wolf von Stammheim verzichtet auf das väterliche Erbteil seiner Frau zugunsten seiner Schwäger Friedrich von Breitenbach und Hans Georg von Hallweil unter Vorbehalt des lebenslangen Nießbrauchs zweier Scheuern; Friedrich von Breitenbach verzichtet auf seinen Anteil hieraus zugunsten Hans Georgs von Hallweil (Konzept)