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Hans Wolf von Stammheim verzichtet auf das väterliche Erbteil seiner Frau zugunsten seiner Schwäger Friedrich von Breitenbach und Hans Georg von Hallweil unter Vorbehalt des lebenslangen Nießbrauchs zweier Scheuern; Friedrich von Breitenbach verzichtet auf seinen Anteil hieraus zugunsten Hans Georgs von Hallweil (Konzept)

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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