Hans Wältzl und Hans Obermair, beide von Hagelstadt, bekunden, dass sie gegenüber Abt Johannes und dem Konvent von St. Emmeram Ansprüche gehabt haben wegen der zymer, die ihr verstorbener Vater und Vetter Peter Wältztl auf dem Fu{o}rthove in Hagelstadt, auf dem Hans Obermair jetzt sitzt, zimmern und bauen sollte, weshalb sie über zymer recht auf dem Hof zu verfügen meinten. Nun seien sie durch Urkunden und andere gerechtigkeiten dahin unterwiesen worden, das sie keine gerechtigkeit an dem genannten Hof haben und verzichten auf ihre Forderungen darauf. S: Georg Pebenhauser, Richter von Pentling