Pfalzgraf Philipp bei Rhein, Kurfrürst, stiftet einen Vertrag
zwischen Eb. Johann II. von Trier und Ritter Friedrich von Fleckenstein über
Manngelder und Lehen. Johann II. zahlt Friedrich an Michaelis oder acht tage
danach in Koblenz 400 rheinische Gulden für das rückständige Lehen, das
Nikolaus von Fleckenstein, Neffe Friedrichs, erhalten soll. Die
Vergleichsurkunde wird zweifach ausgefertigt und jeder Partei eine
Ausfertigung übergeben. Siegler: der Aussteller. "datum Heidelberg uff
fritag sant Maria Magdalen abent"1486