Pfalzgraf Philipp bei Rhein, Kurfrürst, stiftet einen Vertrag zwischen Eb. Johann II. von Trier und Ritter Friedrich von Fleckenstein über Manngelder und Lehen. Johann II. zahlt Friedrich an Michaelis oder acht tage danach in Koblenz 400 rheinische Gulden für das rückständige Lehen, das Nikolaus von Fleckenstein, Neffe Friedrichs, erhalten soll. Die Vergleichsurkunde wird zweifach ausgefertigt und jeder Partei eine Ausfertigung übergeben. Siegler: der Aussteller. "datum Heidelberg uff fritag sant Maria Magdalen abent"1486

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Landeshauptarchiv Koblenz
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