Urkunde, laut der Robert Richard Küster in Wermsdorf die Parzellen Nr. 29, 30, 31, 32 und 33 des Flurbuchs über die im Staatswald bei Wermsdorf und Mügeln gelegenen Privatparzellen an den königlich sächsischen Staatsfiskus abtritt, wogegen Letzterer eine Fläche des Forstreviers Wermsdorf an Küster überlässt und die eingetauschten Parzellen zu dem für das Forstrevier Hubertusburg bestehenden Folium 121 des Grund- und Hypothekenbuchs für die im Staatswald bei Sachsendorf, Luppa, Wermsdorf, Collm und Mügeln gelegenen Privatparzellen hinzugeschlagen werden; hierzu ein Heft Protokollabschriften.