Hans von Altheim zu Hohenaltheim verbürgt sich an Stelle des verstorbenen Hans von Hoppingen für eine Ernteschuld von jährlich 100 Gulden, die der Graf Wolfgang von Öttingen in vergangenen Jahren auf seinem Amt Enslingen zu Gunsten des Dekans und Kapitels von Ellwangen gegen Bezahlung von 2.600 Gulden auf Widerlosung verkauft hat.