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Eberhard, Abt zu Reichenau, gibt dem erbern Knecht Götz der Harscher von Dischingen sein Gut daselbst zu Lehen, mit der Bestimmung, dass dasselbe im weiblichen wie im männlichen Geschlecht erblich sein solle.
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Eberhard, Abt zu Reichenau, gibt dem erbern Knecht Götz der Harscher von Dischingen sein Gut daselbst zu Lehen, mit der Bestimmung, dass dasselbe im weiblichen wie im männlichen Geschlecht erblich sein solle.