1657 Mai 24 - 25 styli novi (Donnerstag und Freitag nach Pfingsten) Der Notar Volprecht Reimer, deutschmeisterischer Ratsschreiber zu Mergentheim, beurkundet: Nach dem Tod des Johann Gottfried von Aschhausen, Letzter seines Geschlechts, hat Guido Antonius von Dienheim, mainzischer Rat und Oberamtmann zu Krautheim, am oben gen. Donnerstag in seiner und in der Gegenwart der erstgen. beiden Zeugen, des Johann Jakob Tautphoeus (Tautphaeus), mainzischer Keller zu Krautheim, sowie der Witwe des Verstorbenen, Maria Magdalena geb. Zobel von Giebelstatt, und dessen Mutter, Amalia Maria geb. von Guttenberg, Witwe, auf Grund eines wörtlich inserierten Befehls des Kurfürsten Johann Philipp, Erzbischof von Mainz, vom 11. Mai 1657 Besitz vom heimgefallenen mainzischen Lehen Schloss Aschhausen, der dortigen Mühle und dem Weiler ergriffen und von gen. Untertanen das wörtlich inserierte Handgelübde genommen. Am Freitag hat der gen. Keller in Beisein der zuletzt gen. Zeugen Besitz von einem Stück Wiese, ca. 30 Morgen, an der Jagst [zu Krautheim] ergriffen. - Der Notar beglaubigt dies mit seiner Unterschrift, seinem Signet und seiner Petschaft. Zeugen: 1) Hans Kilian, Schultheiß, und 2) Michael Meyr, Schulmeister, beide zu Merchingen, sowie 3) Albert Stöckhle, des Rats, und 4) Hans Beckh, beide Bürger zu Krautheim Ausf. Perg.-Libell, 4 Bll. - auf Bl. 3' auf rote Heftschnur aufgedr. 1 Petschaft - 1 Notariatssignet - U. des Notars - Rücktitel: Instrumentum apprehensionis ... Prov.: Kurmainz