Kurfürst Philipp von der Pfalz erteilt seine Einwilligung, dass sein Schwager und Oheim Markgraf Christoph von Baden Stadt und Schloss Beinheim mit Leuten, Zugehör, Nutzungen und Burglehen von ihm und von Graf Bernhard zu Eberstein auslöst. Einst hatte nämlich Philipps Vetter, Pfalzgraf Friedrich I., von Markgraf Karl zu Baden die Schlösser und Städte Besigheim und Beinheim mit Zugehörde gegen eine Wiederlösung von 35.000 Gulden zusammen oder von 10.000 Gulden für Beinheim allein an sich gebracht. Zwischenzeitlich war Beinheim aber gegen Wiederlösung für 8.000 Gulden an Graf Bernhard zu Eberstein verkauft worden. Das gelöste Gut soll ihm anschließend zu eigen sein. Die übrigen 25.000 Gulden für Besigheim stehen nach wie vor, wie es eine Verschreibung vom 6.3.1463 besagt. Diese Verschreibung ist weiter für Besigheim gültig. Der Kurfürst weist Burgmannen, Bürgermeister, Rat und Gemeinde zu Beinheim zusammen mit den Untertanen zu Leutenheim (Lyntheim) an, Markgraf Christoph als ihrem Lehnsherrn bzw. Vogtherrn nach der Auslösung zu huldigen. Markgraf Christoph zu Baden beurkundet, dass die Auslösung von Beinheim der Verschreibung betreffend Besigheim keinen Abbruch tue.