Vertrag zwischen Joseph Maria Freiherr von Holzing, Großh. Kammerherr und Oberforstmeister, und dessen Ehefrau Caroline geb. Weissinger einerseits, sowie August Freiherr Göler von Ravensburg, Großh. Hauptmann im Generalstab, und dessen Ehefrau Adelheid geb. Freiin von Holzing andererseits über die Regulierung des von Caroline von Holzing geb. Weissinger in ihre Ehe eingebrachten elterlichen Vermögens

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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