Nikolaus, Propst von St. Viktor außerhalb der Mauern zu Mainz, nimmt abschriftlich zu den Akten: Bei der angeblich namens des Offizials der Propstei erfolgten Proklamation des Werner von Oppenheim (Oppinheim), Domvikar zu Mainz, auf die Kirche in Wolfskehlen (Woluiskeln), auf die Werner durch den Ritter der Mainzer Diözese [Tyl]mann von Nackenheim (Nagheim) präsentiert wurde, richtet der Edelknecht Burkhard von Wolfskehlen, der wahre Patronatsherr und Inhaber des Präsentationsrechts, mit seiner Mutter Christina und seinen Brüdern, dem Edelknecht Hertwig und dem Ritter Heinrich genannt von Wolfskehlen, als rechtmäßigen Mitpatronen in eigener Person an Heinrich von Grünberg (Grunenberg), der sich als Offizial oder Stellvertreter des Propsts bezeichnet, folgende Bittschrift: Am Mittwoch nach Johannis Enthauptung [= 31. August] 1362 habe Burkhard zusammen mit seinem Advokaten, dem Magister Bertram von Lemgo (Lemegouw), den angeblichen Offizial Heinrich angetroffen, als dieser zu Gericht saß und den Antrag des Werner durch Peter von Winternheim (Winterheim), Domvikar zu Mainz, aufzeichnen ließ. Burkhard habe in seinem und seiner Mitpatrone Namen gebeten, auch ihren fristgerecht vorgetragenen Anspruch auf das Patronatsrecht aufzeichnen zu lassen. Die von Wolfskehlen hätten noch keine geeignete Person präsentieren können, weil seit dem Eintritt der Vakanz nicht einmal elf Tage und seit der Bekanntgabe des Termins der Proklamation nicht einmal fünf Tage vergangen seien. Heinrich habe dies zurückgewiesen und unverschämterweise verlangt, die von Wolfskehlen sollten nach Hause gehen und, falls sie etwas aufschreiben lassen wollten, dort alles formulieren und es später dem Offizial vorbringen; vorher gäbe es keine Schreibgelegenheit. Heinrich habe dann eilig sein Gerichtsbuch geschlossen und sich entfernt, mithin denen von Wolfskehlen ihr Recht verweigert. Am darauffolgenden Montag [5. September] habe sich Burkhard gemeinsam mit Heinrich genannt Scheubecher, Priester der Mainzer Diözese, den er und seine Mitpatrone präsentierten, erneut zu dem Offizial Heinrich begeben, jedoch habe dieser erneut die Registrierung verweigert und erklärt, die Sache sei durch den Propst Nikolaus bis Freitag suspendiert. Trotzdem habe tags darauf [6. September] der Offizial oder jemand in seinem Namen Werner investiert, ohne Burkhard und seine Mitpatrone sowie Heinrich aufzurufen. Burkhard und Heinrich bitten den Offizial, die irrtümlich erfolgte und ungültige Investitur zu widerrufen und ihnen zu gestatten, ihr Recht zu verfolgen. Das Vorgetragene ist wahr und dem Offizial bekannt; er kann keine Unkenntnis vortäuschen. Auf Verlangen werden Beweise vorgelegt. Werners Vorladung durch Propst Nikolaus vom 8. Oktober 1362 ist inseriert. - Zum heutigen Termin dieser Vorladung erschien vor dem Propst als Werners Bevollmächtigter Berthold genannt Smalz von Sachsenhausen (Sassinhusin), legte eine öffentliche Urkunde über seine Bestellung zum Bevollmächtigten vor und verlangte eine Abschrift der Vorladung sowie eine Angabe der Gründe, warum der Propst Werners Investitur widerruft, weil die Gründe in der Vorladung nicht aufgeführt sind. Für die Gegenseite erschienen der Edelknecht Burkhard von Wolfskehlen als angeblich wahrer Patron und Heinrich genannt Scheubecher von Pfungstadt (Pungstad) als von Burkhard und seinen Mitpatronen angeblich rechtmäßig auf die durch Tod des letzten Rektors Nikolaus von Wolfskehlen vakante Pfarrkirche präsentierter Priester. Heinrich legte dem Propst eine mit drei Siegeln beglaubigte Urkunde über seine Präsentation vor. Überdies legten Burkhard und Heinrich dem Propst jene auf Papier geschriebene Bittschrift vor, die der Offizial Heinrich nicht hatte annehmen wollen. Sie baten, der Propst möge diese Bittschrift annehmen und sie beide jetzt anhören. Dagegen verlangte Berthold, ihm einen angemessenen Termin zu setzen, um auf die Vorladung und das Vorgebrachte zu antworten. Demgemäß lädt der Propst beide Seiten auf Mittwoch nach Gallus [= 19. Oktober] vormittags nach Mainz oder Eltville und veranlasst, dass Berthold bis dahin Abschriften der Vorladung, der Bittschrift und der Präsentation Heinrichs ausgehändigt werden. Burkhard und Heinrich bestellen durch ein Mandat zu den Akten den Heinrich von Augsburg (Augusta) zu ihrem Bevollmächtigten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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