Abt Heinrich, Prior Adolf Borken, Subprior Gregor Overham, Senoir Johannes Brempt und der Küchenmeister ("culinarius") Johann Micken machen bekannt, dass sie im JAhr 1652 von dem Junker Schlickum die Hälfte des Hoveschen Hofes zu Werthausen in der Herrlichkeit Friemersheim, die er von ihrem + Abt als Bürgschaft hatte, gekauft haben. Da sie aber nicht über Geld verfügten, wurde die Hofstatt, die im letzten Krieg verbrannt war, mit den dazu gehörigen Ländereien auf eine Reihe von JAhren zur Wiederlöse vesetzt. Der Halfmann des Portmannshof in Asterlagen, Konrad hat ihnen dafür die Summe von 787 1/2 Reichstalern vorgestreckt, die zum Nutzen der Abtei verwendet wurde. Ein etwaiger Restbetrag kann zur Bezahlung des ghekauften Weingewächses in Rheinbrohl dienen. Dem Geldgeber und seiner Frau Catharina Biermans ist der Nießbrauch bis einschließlich 1668 an insgesamt 10 1/2 Morgen Land eingeräumt worden, die von allen Lasten befreit sind. Das Kloster hat jetzt Gelegenheit zum Kauf eines Hofes zur Herberge bei Hetterscheid, weshalb beschlossen wurde, die Hälfte des Hoveschen Hofs zu Leibgewinn auszutun.Portman hat sich zur Übernahme bereit erklärt und deswegen weitere 250 Reichstaler gezahlt. Da diese Summe zum Ankauf des Hofes nicht ausreicht, sind an die Eheleute Portmann weitere zum Hoveschen Hof gehörende Ländereien im Umfang von 16 Morgen, einem Viertel und 4 1/2 Ruten zur Nutzungwofür die Abtei 850 Reichstaler erhalten hat. Wiederlöse ist mit 1600 Reichstalern bei halbjähriger Kündigungsfrist möglich. Die Eheleute und ihre Erben brauchen davon keine Leibgewinnsgelder zu zahlen, bis die Abtei auf die Wiederlöse verzichtet. Die erwähnten 10 1/2 Morgen sind an Hermann und Niesgen, Sohn und Tochter Portmanns zu Leibgewinn ausgegeben. - Es siegeln die Aussteller mit dem großen Abtei- und dem Kapitelssiegel.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Objekt beim Datenpartner
Loading...