Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz vom 11. Febr. 1639, wonach der Appellat bei der Steuerfreiheit seines Hofs zu Priesterath (Kr. Grevenbroich) im Dingstuhl Jüchen und Amt Kaster, den der Kölner Bürgermeister Philipp Gaill und seine Gattin Elisabeth, die Großeltern seiner Gattin, 1551 von Franz Berner und Katharina von Reifferscheid erworben haben, zu belassen sei, der durch Beschlagnahmen u. a. verursachte Schaden durch die Appellanten erstattet werden und durch die letzteren außerdem 50 Goldgulden Strafe gezahlt werden soll. Die Appellanten bestreiten, daß der streitige Hof ein freies Rittergut sei.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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