Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz vom 11. Febr. 1639, wonach der Appellat bei der Steuerfreiheit seines Hofs zu Priesterath (Kr. Grevenbroich) im Dingstuhl Jüchen und Amt Kaster, den der Kölner Bürgermeister Philipp Gaill und seine Gattin Elisabeth, die Großeltern seiner Gattin, 1551 von Franz Berner und Katharina von Reifferscheid erworben haben, zu belassen sei, der durch Beschlagnahmen u. a. verursachte Schaden durch die Appellanten erstattet werden und durch die letzteren außerdem 50 Goldgulden Strafe gezahlt werden soll. Die Appellanten bestreiten, daß der streitige Hof ein freies Rittergut sei.
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Berufung gegen das Urteil der Vorinstanz vom 11. Febr. 1639, wonach der Appellat bei der Steuerfreiheit seines Hofs zu Priesterath (Kr. Grevenbroich) im Dingstuhl Jüchen und Amt Kaster, den der Kölner Bürgermeister Philipp Gaill und seine Gattin Elisabeth, die Großeltern seiner Gattin, 1551 von Franz Berner und Katharina von Reifferscheid erworben haben, zu belassen sei, der durch Beschlagnahmen u. a. verursachte Schaden durch die Appellanten erstattet werden und durch die letzteren außerdem 50 Goldgulden Strafe gezahlt werden soll. Die Appellanten bestreiten, daß der streitige Hof ein freies Rittergut sei.
AA 0627, 2975 - I/J 221/1079
AA 0627 Reichskammergericht, Teil V: I-L
Reichskammergericht, Teil V: I-L >> 1. Buchstabe I/J
1641 - 1643 (1459 - 1644)
Enthaeltvermerke: Kläger: Schöffen und Geschworene (Namen Bl. 31) des Dorfs und Dingstuhls Jüchen (Kr. Grevenbroich), (Bekl.) Beklagter: Henrich von Bolandt, Greve des Hohen Weltlichen Gerichts in Köln, namens seiner Gattin, der Tochter des Bürgermeisters Johann von Hardenrath von Köln, (Kl.: ders. und sein Schwager Kaspar von Hardenrath) Prokuratoren (Kl.): Dr. Konrad Blaufelder 1639 Prokuratoren (Bekl.): Lic. Jodocus Faber [1634] 1642 Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Jül. Hofgericht (Statthalter und Räte) zu Düsseldorf 1632 - 1639 - 2. RKG 1641 - 1643 (1459 - 1644) Beweismittel: RKG-Mandatum de cassando et restituendo ac lite pendente non gravando sine clausula gegen die Appellanten vom 4. Jan. 1644 (I 36). Kaufvertrag von 1459 zwischen den Eheleuten Frank von der Kuhlen und Margaretha von Lievendael (Levendall, Löwendahl) als Verkäufern und den Eheleuten Gerhard von Lievendael und Katharina als Käufern eines 38 Morgen großen Erbteils am Hof zu Priesterath (II 4-9). Kaufvertrag von 1551 zwischen den Eheleuten Franz Berner und Katharina von Reifferscheid als Verkäufern und den Eheleuten Philipp Gaill, Ratsmitglied von Köln, und Elisabeth als Käufern betr. ihren Erbanteil am ca. 200 Morgen großen Rittergut zu Priesterath im Amt Kaster (II 9-17). Steuerforderung der Schöffen von Jüchen vom Priesterather Hof von 1632 (II 18f.). Auszug aus der Steuererhebung von 1598/99 betr. Jüchen und Priesterath (II 134f.). Auflistung der steuerpflichtigen Ländereien in den verschiedenen Orten von 1621 (II 147-154). Auszug aus dem Rentenbuch des Bürgermeisters Johann von Hardenrath von 1594 - 1598 (II 156- 160). Auszug aus dem Steuer- und Heberegister des Dingstuhls Jüchen von 1584, 1598, 1599, 1625 (II 228-237). Erbvergleich von 1578 zwischen Katharina Rheidt, Witwe des Philipp Gaill, und ihrer Stieftochter Katharina Gaill, Gattin des Johann (von) Hardenrath (II 253-258). Bd. II enthält zahlreiche weitere Dokumente und Informationen zu Pächtern und Ländereien in Priesterath. Beschreibung: 2 Bde., 10,5 cm; Bd. I: 1,5 cm, 36 Bl., lose, Q 1 - 3, 5 - 12, 14 - 16, 5 Beilagen prod. 31. Jan. 1642 und 20. Mai 1644; Bd. II: 9 cm, 400 Bl., gebunden, Q 13 (Priora).
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
21.04.2026, 09:30 MESZ