Protokoll über die Einnahmen aus der Burghut des Schlosses Tittmoning (1), die aus Gerichtsstrafen, Schiffsmaut, Abgaben aus Hefen (?) und der Vergabe von Handelsberechtigungen [kawfrecht], dann Abgaben aus der Vogtei, aus Brennholz, Maut von Weinfuhren zwischen dem 29. September [Michaelis] und Weihnachten, aus Abgaben der Äbtissin an dem Nunberg (2) und des Abtes von Raitenhaslach (3) sowie der Pfarrer zu Tittmoning, Ghay (4), Paling (5) und Fridolffing (6) bestehen, Fischrechte in einem See [beim Schloss] sowie im Bach Ahen (7), im Bach aus dem Abtsee (8) und im Kirchhaimer Bach (9) beim Schloss umfassen, außerdem die Pfluggelder [pflueg gelt] aus dem Amt Fridolfing, das Sanngen Geld, Heu und Grummet von einigen am Schloss gelegenen Wiesen, die Nutzungsrechte an einigen Peunten und Krautgärten beim Schloss, Jagdabgaben und Salzlieferungen von dem Hallein (10) beinhalten. Das Protokoll ist in zweifacher Ausfertigung erstellt, wovon eines für Erzbischof [Friedrich V.] von Salzburg, das andere für Georg von Frawnberg (11) bestimmt ist. Siegler: S1: Salzburg, Erzbischof [Friedrich V.]. S2: Fraunberg, Georg von