König Vladislav II. (Vladislaus) von Böhmen gibt als Kurfürst seine Einwilligung, dass der Zoll zu Linz (Lynns) dem Erzbischof von Köln und seinem Stift gegeben wurde. Kaiser Friedrich III. hat dem Erzbischof Hermann von Köln und seinem Stift erlaubt, einen Zoll zu Linz auf dem Rhein zu heben und zu nehmen, um die großen Verluste (des grossen verderbens) des Stifts zu ersetzen. Der Erzbischof hatte Vladislav sowie die anderen Kurfürsten um diesen Willebrief ersucht und bereits die Bewilligung der Mehrheit der Kurfürsten erhalten. Vladislav willigt angesichts der großen Verluste ein, da er ungern die Zerstörung eines Kurfürstentums sehen möchte und diese Gabe zum Ansehen der Kölner beiträgt.
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König Vladislav II. (Vladislaus) von Böhmen gibt als Kurfürst seine Einwilligung, dass der Zoll zu Linz (Lynns) dem Erzbischof von Köln und seinem Stift gegeben wurde. Kaiser Friedrich III. hat dem Erzbischof Hermann von Köln und seinem Stift erlaubt, einen Zoll zu Linz auf dem Rhein zu heben und zu nehmen, um die großen Verluste (des grossen verderbens) des Stifts zu ersetzen. Der Erzbischof hatte Vladislav sowie die anderen Kurfürsten um diesen Willebrief ersucht und bereits die Bewilligung der Mehrheit der Kurfürsten erhalten. Vladislav willigt angesichts der großen Verluste ein, da er ungern die Zerstörung eines Kurfürstentums sehen möchte und diese Gabe zum Ansehen der Kölner beiträgt.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 819, 435
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Liber ad vitam III (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1490 März 27 (an sunabend vor dem sonntag Judica in der heiligen fasten)
fol. 425r-425v
Urkunden
Ausstellungsort: Prag (uff unnserm sloss zu Brag)
Siegler: König Vladislav II. von Böhmen
Siegler: König Vladislav II. von Böhmen
Köln K; Erzstift
Linz am Rhein NR
Prag [CZ]
Rhein (Europa, Fluss)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:06 MESZ
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