Catharina, geb. Gräfin zu Stolberg, Königstein und Rochefort, bestätigt, daß Philipp, Graf zu Rieneck, und Anthonius von Isenburg, Graf zu Büdingen, mit Bewilligung Ludwigs, Grafen zu Stolberg, Königstein, Rochefort, Herrn zu Eppstein, Münzenberg, Wernigerode, Agimont und Breuberg, und Walpurgen, geb. von Wied, ihres Vaters und ihrer Mutter, eine Ehe beredet haben zwischen ihr und Graf Michel zu Wertheim, Herrn zu Breuberg. Dieser Eheberedung zufolge verzichtet sie auf alles Erbe ihres Hauses. Stirbt aber ihr Vater ohne männlichen Erben, so soll sie ihren Erbteil erhalten, außer wenn Mannspersonen vom Stamme noch leben. Besonders verzichtet sie auf alle Erbschaften aus den Graf- und Herrschaften zu Schwarzburg und Hornstein, die Kraft Erbvertrags an der Grafschaft Stolberg fallen können. Doch nimmt sie sich ausdrücklich vom Verzicht aus, was nach der Einung, die ihr Vater mit seinen Brüdern geschlossen hat, an sie fallen kann. Catherin hat nach grefflicher tochter gewohnheit of ihre brust ein leiblichen eidtt zu got geschworenn gegen disen vertzig und die Urkunde eigenhändig unterschrieben. Da sie kein Siegel bisher hat, siegelt Reinhart Graf zu Solms und Herr zu Münzenberg für sie. Graf Michel erklärt für sich und seine Erben seine Einwilligung.