DDR - Verfassung
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13787 Nachlass Steffen Heitmann, Nr. 128 (Zu benutzen im Hauptstaatsarchiv Dresden)
13787 Nachlass Steffen Heitmann
13787 Nachlass Steffen Heitmann >> 3 Verfassungs- und Verwaltungsreform >> 3.1 Sachsen
1989 - 1990
Enthält u. a.: Gedanken zu einer neuen Verfassung der DDR.- Zur Verfassungsdiskussion im Rahmen des deutschen Einigungsprozesse, AG Recht der DDR bei der Gruppe der 20.- Kommission zur Änderung und Ergänzung der Verfassung der DDR.- Änderungsvorschläge zur Verfassung der DDR von Prof. Dr. E. Poppe.- Positionspapier zu verfassungsrechtlichen Fragen der Rechtsstellung eines Staatspräsidenten der DDR von Prof. Dr. jur. habil. Hans Dietrich Moschütz.- Zur grundrechtlichen Ausgestaltung der Religionsfreiheit in einer neuen Verfassung der DDR, P. Müller.- Auswertung von Eingaben an die Kommission zur Änderung und Ergänzung der Verfassung der DDR.- Überlegung zu einer Übergangsverfassung.- Grundsätze für eine neue Verfassung der DDR von K.-H. Schönburg, Dezember 1989.
darin: : Weimarer Memorandum, Gedanken für die Zukunft der Demokratie in der Deutschen Demokratischen Republik, 1949 - 1989ff.
darin: : Weimarer Memorandum, Gedanken für die Zukunft der Demokratie in der Deutschen Demokratischen Republik, 1949 - 1989ff.
Heitmann
Akten
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.12.2025, 15:11 MEZ