Arnolt übergibt als Zinsmeister von St. Klara (Äbtissin: Katherina Gensfleisch) vor Richter Johann Granß zu Erbe Johann Stoppel, auch für dessen Ehefrau, eine Hofreite auf dem Holzmarkt an der "ossen gaßen", da vorzeiten drei Häuser gestanden, genannt zum kleinen Ungefugen, mit dem gewölbten Keller hinten daran, "des graidt dann in die selbe hoffereyde ußget" (die drei Häuser standen neben dem großen Ungefugen, zu dem nun die Hofreite gebrochen ist), zu 15 Tornosen Ewigzins, fällig dem Kloster je zur Hälfte auf Johanni B. und Ev. oder binnen Monatsfrist. Für diesen Zins liegt das Haus zum großen Ungefugen unverscheidlich zu Unterpfand. Instandhaltungsklausel für den großen Ungefugen. Zeugen: Clese Leyendecker, Kune Le[n]tzman und Hans Fußperger der Krämer. "Datum a.d. millesimo quadringentesimo quinquagesimo feria quinta proxima post Scolastice virginis."
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