Kirchengemeinde Marten - Stephanus (Bestand)
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4.223
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 04. Deposita von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden >> 04.2. KG Kirchengemeinden >> 04.2.03. Kirchenkreis Dortmund
1952 - 2006
Empfehlung zur Beständeübergreifenden Recherche: https://archiv-ekvw.de/fileadmin/mcs/archiv_ekvw/infomaterial/Anleitung_Recherche_DO.pdfZum 1. Januar 1960 wurden wurden Einwohner der Kirchengemeinden Marten, Oespel und Lütgendortmund aus diesen Kirchengemeinden ausgepfarrt, um fortan die Ev. Stephanus-Kirchengemeinde Dortmund-Marten zu bilden. Dabei ging die 3. Pfarrstelle der Kirchengemeinde Marten als 1. Pfarrstelle auf die neugegründete Kirchengemeinde über [Kirchliches Amtsblatt (KA) 1960, S. 32]. Zum 1.1.2006 wurde die Gemeinde Marten-Stephanus mit den Kirchengemeinden Dorstfeld, Marten-Immanuel, Oberdorstfeld und Oespel-Kley zur Ev. Elias-Kirchengemeinde Dortmund vereinigt [KA 2005, S. 313].Das Archiv der Ev. Stephanus-Kirchengemeinde Dortmund-Marten (Ev. Kirchenkreis Dortmund) wurde 2006 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet und 2010 um einen Nachtrag erweitert. Es umfasst insgesamt 126 Verzeichnungseinheiten, die sich über den Zeitraum von 1952 bis 2007 erstrecken. Obwohl die Kirchengemeinde keine 60 Jahre existierte, hat sie dennoch ein interessantes Archiv vorzuweisen. Neben den Gemeindebriefen der Jahre 1958-2005 und den Unterlagen der Frauenhilfe 1954-Mitte der 1970er Jahre ist vor allem das umfangreiche Aktenmaterial über den Schulstreik in den 1950er/60er Jahren zu nennen.Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke "Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch" eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter "Darin" sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke. Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 (1) Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für personenbezogene Akten gelten laut § 7 (2) ArchG zusätzlichen Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist erst 10 Jahre nach dem Tod der betreffenden Person eingesehen werden. Ist das Todesdatum nicht feststellbar, bemisst sich diese Frist auf 90 Jahre nach der Geburt. Bei Akten, die nicht explizit personenbezogen angelegt sind, aber dennoch schützenswerte Belange enthalten, weist der Zusatz: - Personenschutzfristen beachten! - auf diesen besonderen Umstand hin.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen bzw. des Aufbewahrung- und Kassationsplans.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EkvW 4.223 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.223 Nr. ...".Bielefeld, Januar 2014
Form und Inhalt: Empfehlung zur Beständeübergreifenden Recherche: https://archiv-ekvw.de/fileadmin/mcs/archiv_ekvw/infomaterial/Anleitung_Recherche_DO.pdf
Zum 1. Januar 1960 wurden wurden Einwohner der Kirchengemeinden Marten, Oespel und Lütgendortmund aus diesen Kirchengemeinden ausgepfarrt, um fortan die Ev. Stephanus-Kirchengemeinde Dortmund-Marten zu bilden. Dabei ging die 3. Pfarrstelle der Kirchengemeinde Marten als 1. Pfarrstelle auf die neugegründete Kirchengemeinde über [Kirchliches Amtsblatt (KA) 1960, S. 32]. Zum 1.1.2006 wurde die Gemeinde Marten-Stephanus mit den Kirchengemeinden Dorstfeld, Marten-Immanuel, Oberdorstfeld und Oespel-Kley zur Ev. Elias-Kirchengemeinde Dortmund vereinigt [KA 2005, S. 313].
Das Archiv der Ev. Stephanus-Kirchengemeinde Dortmund-Marten (Ev. Kirchenkreis Dortmund) wurde 2006 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet und 2010 um einen Nachtrag erweitert. Es umfasst insgesamt 126 Verzeichnungseinheiten, die sich über den Zeitraum von 1952 bis 2007 erstrecken.
Obwohl die Kirchengemeinde keine 60 Jahre existierte, hat sie dennoch ein interessantes Archiv vorzuweisen. Neben den Gemeindebriefen der Jahre 1958-2005 und den Unterlagen der Frauenhilfe 1954-Mitte der 1970er Jahre ist vor allem das umfangreiche Aktenmaterial über den Schulstreik in den 1950er/60er Jahren zu nennen.
Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke "Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch" eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter "Darin" sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 (1) Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für personenbezogene Akten gelten laut § 7 (2) ArchG zusätzlichen Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist erst 10 Jahre nach dem Tod der betreffenden Person eingesehen werden. Ist das Todesdatum nicht feststellbar, bemisst sich diese Frist auf 90 Jahre nach der Geburt. Bei Akten, die nicht explizit personenbezogen angelegt sind, aber dennoch schützenswerte Belange enthalten, weist der Zusatz: - Personenschutzfristen beachten! - auf diesen besonderen Umstand hin.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen bzw. des Aufbewahrung- und Kassationsplans.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EkvW 4.223 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.223 Nr. ...".
Bielefeld, Januar 2014
Form und Inhalt: Empfehlung zur Beständeübergreifenden Recherche: https://archiv-ekvw.de/fileadmin/mcs/archiv_ekvw/infomaterial/Anleitung_Recherche_DO.pdf
Zum 1. Januar 1960 wurden wurden Einwohner der Kirchengemeinden Marten, Oespel und Lütgendortmund aus diesen Kirchengemeinden ausgepfarrt, um fortan die Ev. Stephanus-Kirchengemeinde Dortmund-Marten zu bilden. Dabei ging die 3. Pfarrstelle der Kirchengemeinde Marten als 1. Pfarrstelle auf die neugegründete Kirchengemeinde über [Kirchliches Amtsblatt (KA) 1960, S. 32]. Zum 1.1.2006 wurde die Gemeinde Marten-Stephanus mit den Kirchengemeinden Dorstfeld, Marten-Immanuel, Oberdorstfeld und Oespel-Kley zur Ev. Elias-Kirchengemeinde Dortmund vereinigt [KA 2005, S. 313].
Das Archiv der Ev. Stephanus-Kirchengemeinde Dortmund-Marten (Ev. Kirchenkreis Dortmund) wurde 2006 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet und 2010 um einen Nachtrag erweitert. Es umfasst insgesamt 126 Verzeichnungseinheiten, die sich über den Zeitraum von 1952 bis 2007 erstrecken.
Obwohl die Kirchengemeinde keine 60 Jahre existierte, hat sie dennoch ein interessantes Archiv vorzuweisen. Neben den Gemeindebriefen der Jahre 1958-2005 und den Unterlagen der Frauenhilfe 1954-Mitte der 1970er Jahre ist vor allem das umfangreiche Aktenmaterial über den Schulstreik in den 1950er/60er Jahren zu nennen.
Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke "Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch" eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter "Darin" sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 (1) Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für personenbezogene Akten gelten laut § 7 (2) ArchG zusätzlichen Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist erst 10 Jahre nach dem Tod der betreffenden Person eingesehen werden. Ist das Todesdatum nicht feststellbar, bemisst sich diese Frist auf 90 Jahre nach der Geburt. Bei Akten, die nicht explizit personenbezogen angelegt sind, aber dennoch schützenswerte Belange enthalten, weist der Zusatz: - Personenschutzfristen beachten! - auf diesen besonderen Umstand hin.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen bzw. des Aufbewahrung- und Kassationsplans.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EkvW 4.223 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.223 Nr. ...".
Bielefeld, Januar 2014
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.11.2025, 13:59 MEZ