Kaiser Franz II. verleiht als Erzherzog von Österreich nach dem Tode seines Vaters Kaiser Leopold II. und nach erfolgter Mutung dem Philipp Grafen von und zu der Leyen, Herrn zu Adendorf, Blieskastel etc., nach Erlangung der Volljährigkeit, angesichts des geistlichen Standes seiner beiden Oheime und nach Einberufung aller vorderösterreichischen Vasallen auf den 4. Juni 1790 und 19. Juli 1792 Schloss und Herrschaft Hohengeroldseck (Beschreibung und Bedingungen wie U 5 und U 9) als Stamm- und Mannlehen. Den Lehenseid leistete der dazu bevollmächtigte vorderösterreichische Regierungs- und Kammeradvokat Dr. Karl Theodor Huber.