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Kaiser Friedrich III. erlaubt unter goldener Bulle dem Grafen Ulrich V., bei der Mühle zu Cannstatt einen Zoll aufzurichten.
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 602 Nr 674 = WR 674
Kanzlei
Privilegien u. Freiheiten
B. 8
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, A 602 Württembergische Regesten
Württembergische Regesten >> Kanzlei >> Privilegien u. Freiheiten
1465 September 4
2 Seiten, 1 Siegel
Urkunden
Literatur: Druck: Schneider, Ausgewählte Urkunden, Nr. 20, S. 56 ff.
Ausstellungsort: Neustadt
Aussteller: Friedrich III., Kaiser
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: Ausfertigung, Pergament, mit Monogramm und eigenhändiger Unterschrift des Kaisers, goldene Bulle fehlt Kanzleivermerke: Nos Fridericus prelibatus prescripta recognoscimus, profitemur et aprobamus (unter dem Umbug) Ad mandatum domini imperatoris in consilio. Udalricus episcopus Pataviensis cancellarius (auf dem Umbug)
Besonderheiten: Mit Monogramm und eigenhändiger Unterschrift des Kaisers. Goldbulle fehlt. Ein Original-Pergament mit gewöhnl. Siegel und ein Vidimus von 1466 für Zollsachen unter A 602 Nr. 674 a/b.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.