Liquidierung der Staatsschulden: Vorgehensweise für Gläubiger des Staates, ihre Schuldforderungen einzulösen (Enth.: Schulden der unterdrückten kirchlichen Körperschaften, weltlicher Körperschaften oder Kunstgewerbe- und Handwerks-Zusammenschlüsse und Schulden, die der Republik durch Art. VIII des Lunéviller Friedensvertrags auferlegt sind) - (Avis)

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