Abt Albero von Werden macht bekannt, daß er nach Beratung mit seinem, Konvent den Wald zwischen der Burg Isenberg, dem Dorf Bredeney, Bardenscheid und dem Flüßchen Baldenoyge, der der Abtei gehört, dem Konvent überlassen hat, der damit nach seinem Gutdünken verfahren kann, unter der Bedingung, daß deshalb jeden Monat das Gedächtnis des Abts und seiner Schwester Sophie [Dechantin zu St. Ursula in Köln; vgl. St. Ursula, Urkunden Nr. 69] mit Vigilien und Totenmessen gefeiert wird. Die Pfarrer von Born, Neukirchen sowie der Priester der Nikolauskapelle sollen jährlich vom Konvent drei Pfennige erhalten, damit sie an jedem Jahrestag eine Memorie gleicher Art halten. Der Glöckner im Chor soll drei Obolen, der Subkustos bzw. die Glockenläuter im Chor sechs Pfennige haben, die Läuter im unteren Turm sechs Pfennige, die Glöckner von Born, Neukirchen und der Nikolauskapelle drei Obolen. In dieser Nacht soll ein Nachtlicht im Kloster brennen. - Es siegeln Abt und Konvent. - Actum et datum ... mense aprilis.