Abtretung der infolge der Elbstrombauten entstandenen Anlandungen an die Uferbesitzer gemäß §§ 5 und 6 des Gesetzes, über die Befugnisse der Strombauverwaltung gegenüber den Uferbesitzern an offenen Flüssen

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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