"Arbeitsmaiden" - Jugend im Nationalsozialismus
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/011 S004076/201
V
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 4/011 Fernsehsendungen von Südwest Fernsehen aus dem Jahre 2000
Fernsehsendungen von Südwest Fernsehen aus dem Jahre 2000 >> September 2000
23. September 2000
Schätzungsweise 70.000 junge Frauen waren in den zwölf Jahren des Nationalsozialismus in Südwestdeutschland als "Arbeitsmaiden" im Einsatz. Im gesamten Deutschen Reich dürften es mehr als eine Million gewesen sein. Ungefähr 40 Mädchen lebten unter der Aufsicht einer sogenannten "Führerin" für die Dauer eines halben Jahres in einem Lager zusammen. Die Mädchen arbeiteten überwiegend auf kleinen und mittleren Bauernhöfen. Ihr Tagesablauf war, ähnlich wie beim Militär, streng reglementiert. In Württemberg existierten bei Kriegsende rund 70 Arbeitsdienstlager im ländlichen Bereich. Vorläufer eines "Arbeitsdienstes für die weibliche Jugend" gab es schon in der Weimarer Republik. Ausgangspunkt war die Idee, etwas gegen die bedrückend hohe Frauen-Arbeitslosigkeit zu tun und die überlasteten Bäuerinnen auf dem Land zu unterstützen. Im April 1933 stellt sich in Baden die Gaufrauenschaftsleiterin der NS-Frauenschaft Gertrud Scholtz-Klink an die Spitze des weiblichen Arbeitsdienstes. Damit beginnt die ideologische Ausrichtung. Im Arbeitsdienst sollten die Mädchen zur "Frau" und "Mutter" erzogen werden. Drei ehemalige "Arbeitsmaiden" geben Auskunft über ihre Zeit im Arbeitsdienst.
0:28:30; 0'28
Audio-Visuelle Medien
Herkunft: Landesschau unterwegs
Alfdorf WN
Landwirtschaft; Bäuerin; "Arbeitsmaid"
Nationalsozialismus; Reichsarbeitsdienstlager Alfdorf
Zeitdokument; Nationalsozialismus; "Arbeitsmaid"
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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21.11.2025, 15:28 MEZ
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