Erzbischof Johann Adam zu Mainz (erwählt und bestätigt) bekundet, dass er Wolf von Stetten zu Kocherstetten für diesen selbst und für dessen Geschwister Kaspar Philipp und Barbara von Stetten sowie Peter von Layen für diesen selbst und dessen Bruder Johann Meinhard und dem Wolf Heinrich von Egen (Ega) für dessen Ehefrau Ruffina, Maria Jakobe von Partenheim und Anna Philippine von Hardheim, die zuletzt Genannten alle Söhne und Töchter des verstorbenen Eberhard von Layen, das dottenheimische Lehen im Schüpfer Grund mit Zinsen, Gütern und Gefällen in Ober- und Unterschüpf, Uiffingen, Dainbach, Sachsenflur und Kupprichhausen zu Erblehen in absteigender Linie verliehen hat, wie davor die verstorbenen Erzbischöfe Daniel und Wolfgang sie dem verstorbenen Eberhard von Layen und Wolf von Stetten und hernach Johann Meinhard von Layen zu Argenschwang, jeweils als Vertretern der Erbengemeinschaft, verliehen haben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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