Erzkanzler und Kurfürst Berthold von Mainz beurkundet das Urteil seiner Räte in der Klage des Philipp von Riedern gegen die Einwohner von Dittwar (bei Tauberbischofsheim) wegen Beeinträchtigung der zu seiner, von den Grafen von Rieneck gekauften Burg zu Dittwar (Dietebur) gehörigen Rechte, nämlich dem Gebrauch des Fischwassers, Bauen am Bach, Verweigerung von Fron und Diensten, Aussetzung von Streifen und Bußen in den Wäldern, Verkauf von Holz, Weidebenützung durch "ungerechte" Schafe. Die Beklagten behaupten nur Landsiedelfronpflicht und das Recht auf vier Zentschöffen mit Zuständigkeit zum Stadtgericht zu Tauberbischofsheim etc. Sr.: Ausst.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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