Beschwerde der Besitzer des Hammerwerks Obermittweida wegen eines auf einer zu diesem Hammerwerk gehörigen Mühle angeblich haftenden Rechts zum Schwarz- und Weißbacken und Antrag auf gesetzliche Bewilligung einer nochmaligen Frist zu der im Gesetz vom 9. Oktober 1840 § 29 vorgeschriebenen Anmeldung und Bescheinigung dinglicher Gerechtsame

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Sächsisches Staatsarchiv
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