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Vor dem Dechanten und Kapitel der Paderborner Kirche erteilt der Dompropst Bernhard von Lippe dem Hörigen Bernhard Buchove auf 5 Jahre die Erlaubniß in Paderborn zu wohnen.
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Vor dem Dechanten und Kapitel der Paderborner Kirche erteilt der Dompropst Bernhard von Lippe dem Hörigen Bernhard Buchove auf 5 Jahre die Erlaubniß in Paderborn zu wohnen.