Vor Bürgermeister und Rat der Stadt Werl bekundet Gerhard Brandis der Jüngere als Vormund der minderjährigen Kinder von Johann und Christinen Brandis, Eheleute, 1631, Febr. 15. hätten sich die Eheleute Johann Brandis und Christine Brandis mit ihren Töchtern bezw. Stiefkindern, Philippine und Margarethen Friedrichs und deren jetzigen Ehevogten Gerhard Brandis dem Jüngeren und Jobsten Laer wegen der Kinder so geeinigt, daß Johann Brandis jeder der beiden Stieftöchter 200 Rtlr. herausgeben solle, wovon am 10.4.1631 die Eheleute Laer ihren Teil auf Gerhard und Philippine Brandis Übertragen hätten. Nachdem diese darauf 100 Rtlr. erhalten hatten, sind die Eheleute Johann und Christine Brandis gestorben. Zur Abtragung der restlichen 300 Rtlr. verkauft der Vormund ihrer minderjährigen Kinder Gerhard Brandis der Jüngere dem Dietrich Pape 3 ½ Morgen Kuhweide in dem Stuvenbusche, die Gellen Kempfe genennet, wiederlöslich jährlich mit 175 Rtlrn. auf Mittfasten.

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