Lambert von Langen bekennt, von Ermgardt Schenckinck, Äbtissin des Stifts Überwasser, zu Behuf der unmündigen Kinder Everd Bisschopinck's, mit dem Gute Cubick zum Seppenhagen im Kirchspiel Alen, zu einem Manngute, belehnt zu sein. 1541, Donnerstags nach Galli