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von Hans Ludwig Thräu (Treu) zu Lensiedel an Leonhard Brand zu Hengfeld verkaufte Gütlein, unter der Bedingung, sowohl das Backrecht als Branntweinbrennen für ihn auszuwirken, welches er aber nicht gewähren konnte; worauf der Käufer Brand oder vielmehr dessen Schwiegervater, der Rothenburger Untertan, Georg Hermann zu Hengfeld, vom Kauf abgesprungen und nach vielen Briefwechseln endlich 40 Gulden für den Absprung erlegt (bezahlt )hat.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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