In Sachen Pfalz-Zweibrücken gegen Baden-Baden wegen Wiederlosung der Hälfte der Herrschaft Gräfenstein (PS), insbesondere Zweibrückensches Requisitionsschreiben an Baden-Baden wegen Durchmarsch des Regiments Royal Deux-Ponts durch die Grafschaft Gräfenstein, darin diese als privativ badisches Territorium anerkannt wird