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Der Knappe Ernst von Welda1) und seine Mutter Ilse, Frau des verstorbenen Knappen Johannes von Welda, verkaufen zu gesamter Hand Propst, Äbtissin, Priorin und dem Konvent des Kl. Wormeln für 30 rheinische Goldgulden eine Rente von drei rheinischen Goldgulden, die jährlich zu Michaelis (29. September) aus der Pacht ihres halben Hofs in Wormeln fällig werden. Der halbe Hof ist Ernsts väterliches Erbe, an ihm hat Ilse ihre Leibzucht, während die andere Hälfte dem Kloster gehört. Der halbe Hof ist mit Ausnahme von fünf Mark weniger drei Schillingen abgaben- und dienstfrei, von denen der Liebfrauen-Bruderschaft in der Warburger Neustadt neun Schillinge, Hermann Croch und dessen Erben drei Mark zustehen. Croch soll, solange Ilse lebt, jährlich 18 Schillinge, Herr Johann Riisbegk eine Mark erhalten. Die Verkäufer können die Summe von drei Goldgulden jährlich zu Martini (11. November) teilweise oder ganz mit 30 Gulden bei Vorankündigung zu Michaelis wieder einlösen. Ernst von Welda und Statius Richters, Gograf des Stifts Paderborn, kündigen ihre Siegel an, Zeugen werden benannt.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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