Heyntze Becker, Bürger zu Herborn, macht mit Wissen und Willen seiner Kinder sein Testament. Seine Frau Kathrine behält auf Lebzeit die Mühle zu Herbornseelbach und Kammer und Bett im Haus.

Vollständigen Titel anzeigen
Hessisches Hauptstaatsarchiv
Objekt beim Datenpartner