Erzbischof P[eter] zu Mainz von Gottes Gnaden beauftragt den Dekan von St. Stephan und den Scholaster von Mariengreden zu Mainz, gütlich den Streit zu entscheiden über die Kirche in Wolfskehlen (Wolfskel) in der Mainzer Diözese, der entstanden ist zwischen Heinrich von Trier (de Treueri), Kanoniker von St. Peter zu Mainz, der durch Erzbischof Peter auf diese Kirche präsentiert wurde, einerseits und andererseits dem Kleriker Nikolaus von Wolfskehlen, der auf dieselbe Kirche präsentiert wurde durch den Ritter Burkhard, dessen Brüder und ihren Vetter (patruelis) Johann, Edelknechte, alle genannt von Wolfskehlen. Nötigenfalls mit Androhung kirchlicher Strafen sollen die beiden Empfänger ihre Entscheidung durchführen lassen und Zeugen zwingen, die Wahrheit zu sagen.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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