Abt Nikolaus und der Konvent des Zisterzienserklosters Schönau geben Kurfürst Philipp von der Pfalz und seinen Erben das Revier (refir) der Lochheimer Mark von der Steinbrücke bis "furn forst" zwischen dem Seebach und dem Sandberg mit allem dazwischenliegenden an Grund, Boden und Egerden zu dessen beliebigen Nutzen zur Erbpacht. Als Anstößer werden Bernhard Wick, Lorenz Schütz, Diebold Forstler, Dieter Nolt, Peter Bäuerlein (Buwerlin), Diebold Bender und Wendel Korber genannt. Im Gegenzug hat der Kurfürst dem Kloster eine jährliche Gülte über 4 Malter Korn mit seinem Brief verwiesen, die dem Kloster auf dessen ziemliche Erkenntnis und ohne gesonderten Befehl jährlich um St. Martin [= 11.11.] vom Kasten zu Heidelberg durch den dortigen Muter auszurichten ist. Sollte das Revier sich als nicht geeignet erweisen, haben Pacht und Korngülte keine Geltung.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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