Herzog Wilhelm von Jülich und Berg und seine Gemahlin Sibilla von Brandenburg bekunden gegenüber Ritterschaft und Städten des Herzogtums Jülich, daß die bewilligte Bede zum Ankauf (Erbkauf) der Lande Heinsberg, Geilenkirchen, Löwenberg, Diest und [Zutphen] (Suechen) von Seiten der Landstände freiwillig geschehen ist und ihre Privilegien nicht beeinträchtigen sollen. Insbesondere sollen die Untertanen nicht mit unzulässigen Diensten belastet werden und die Gerichtssachen nicht aufgehalten werden.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Objekt beim Datenpartner