Pfalzgraf Rudolf von Tübingen (Tuwingen) gewährt dem von dem Prämonstratenser- an den Zisterzienserorden übergegangenen Kloster Bebenhausen die den Vorschriften dieses Ordens entsprechende Befreiung von vogteilichen Lasten, gestattet seinen Dienstleuten, sich ins Kloster aufnehmen zu lassen und dahin Stiftungen zu machen, sichert demselben einen bestimmten Bezirk auf der nordwärts gelegenen Waldfläche des Schönbuchs (Schainbuchs) zu und bewilligt ihm das Beholzigungsrecht zu Brenn- und Bauholz im ganzen Schönbuch sowie das Weiderecht allda, ausgenommen die Schafweide.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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