Alle ehemals durch den Tod des Georg von Bischofferode als Letzten seines Stammes heimgefallenen hersfeldischen Lehnstücke und Güter der von Bisch...
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Urk. 14, 11901
Vgl. altes Findbuch (R Nr. 1354), s.v. von Scholley, Nr. 8
A I u, von Scholley sub dato
Urk. 14 Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u]
Aktiv- und Passivlehen [ehemals: Urkunden A I u] >> Aktivlehen >> Personenbetreffe S >> Schn-Scho >> Scholley, von >> 1750-1759
1752 März 23
Lehnsrevers
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Alle ehemals durch den Tod des Georg von Bischofferode als Letzten seines Stammes heimgefallenen hersfeldischen Lehnstücke und Güter der von Bischofferode, nämlich: 1.) ein freier Hof und Vorwerk zu Hergershausen [Ortsteil von Alheim, Lkr. Hersfeld-Rotenburg] mit seinem Zubehör, den 1608 Konrad Koch bewirtschaftete; 2.) ein Vorwerk zu Erkshausen [Stadtteil von Rotenburg an der Fulda, Lkr. Hersfeld-Rotenburg] mit seinem Zubehör, das 1608 Hermann Holle und Jakob Knierim bewirtschafteten und innehatten; 3.) an Erbzinsen zu Erkshausen: drei Albus von Hans Hofmann; fünf Metzen Hafer von den Erben des Klaus Hermann; zehn Metzen Hafer von Wilhelm Heide; neun Metzen Hafer von den Erben des Weisbrod; zweieinhalb Albus, eine Gans, zwei Hähne aus Walpers Hof; eine Gans und ein Huhn zinst Junghenn Weisbrod von seinem Haus; eine Gans und ein Huhn zinst Wilhelm Heide von seinem Haus; eine Gans und ein Huhn zinsen die Erben des Hartmann von dem Gut; eine Gans von der Hofstätte des Johann Hofmann; ein Huhn und zwei Hähne von der Hofstätte von (Brun Döllen Velten); 4.) was die von Bischofferode sonst zu Erkshausen gehabt haben sollen; 5.) zu Laudenbach [Stadtteil von Großalmerode, Werra-Meißner-Kr.] im Amt Lichtenau [Stadt, Werra-Meißner-Kr.] zehn Albus, zwei Viertel Korn, fünfeinhalb Viertel Hafer, fünfeinhalb Hähne, fünfeinhalb Hühner und fünfeinhalb Schock Eier, welche Zinsen zu Laudenbach von fünfeinhalb Hufen Land anfallen; 6.) zehn Lehen zu Laudenbach, genannt das Hattenrod, fünf Albus, vier Viertel und eine Metze Korn, vier Viertel und eine Metze Hafer, 20 Hähne, zehn Hühner und zehn Schock Eier; 6.) 18 Albus Rodzins vom Henningerode [Ortsteil von Mackenrode, Lkr. Eichsfeld]; 7.) 18 Albus Rodzins vom (Hohenrein); 8.) was die von Bischofferode dort noch gehabt haben sollen; 9.) zwei Hufen Land zu Holzhausen [Stadtteil von Homberg (Efze), Schwalm-Eder-Kr.]; 10.) fünfeinhalb Malter Korn und fünfeinhalb Malter Hafer, die 1608 Hans Mulnhausen der Alte und Paul Petzing von vier Hufen Land zu Hausen [Stadtteil von Hessisch Lichtenau, Werra-Meißner-Kr.] vor dem Meißner zinsten, als hersfeldisches Erblehen. [Ehemals Lehen des Klosters Hersfeld]
Vermerke (Urkunde): Siegler: Adolf Heinrich Germighausen
Vermerke (Urkunde): Siegler: Adolf Heinrich Germighausen
Belehnte/r: Friedrich August von Scholley, Sohn des verstorbenen Philipp von Scholley
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
10.06.2025, 09:13 MESZ
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