Der Ritter Konrad von Freyberg ("Fryberg") [abgegangene Burg bei Freyberg Gde. Gutenzell-Hürbel/Lkr. Biberach], Ulrich Löw ("Leo"), derzeit Verwalter des Bürgermeisteramts zu Ulm, sowie die Ulmer Bürger Hartmann Ehinger der Ältere, Klaus Ungelter und Johann Besserer der Jüngere entscheiden einen Streit zwischen den Gebrüdern Hermann und Ulrich von Welden [Lkr. Augsburg] sowie ihren Untertanen Konrad Kapfer von Beuren ("Bu/e/rren") [Gde. Schnürpflingen/Alb-Donau-Kreis] und seines Sohnes Siegfried ("Sytz") auf der einen Seite und Heinrich Tyninger von Goldbach ("Wolpach") [Stadt Ochsenhausen/Lkr. Biberach] auf der anderen Seite. Der Beklagte soll angeblich ein Kind des Konrad Kapfer so geschlagen haben, dass es daran verstorben ist. Deshalb haben ihn die Herren von Welden gefangengesetzt, dann aber gegen eine Kaution von 200 Gulden wieder freigelassen. Beide Parteien haben geschworen, das Urteil des Schiedsgerichts zu akzeptieren. Nach Untersuchung der Angelegenheit sprechen die Richter den Tyninger von der Anklage des Totschlags frei und ordnen an, dass zwischen beiden Parteien Frieden herrschen soll. Die hinterlegte Kaution ist dem Tyninger bis auf 10 rheinische Gulden, die den Herren von Welden für seine Unterbringung und Verpflegung zugesprochen werden, zurückzuzahlen. Beide Teile haben dieses Urteil angenommen.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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