Die Äbtissin Irmegardis von Herford macht bekannt, dass sie einen Theil des Landes des Herforder Bürgers Heinrich Cleycamp, auf welchem die Converse Alheydis gen. Horadinc ein Haus besessen, das aber der Herforder Kirche gehört, gegen eine Rente von 3 Denare frei gegeben hat, und gestattet hat, dass die genannte Alheydis in dem Hause mit 4 anderen eine geistliche Gemeinschaft im Dienste des Herrn einrichten darf, so zwar, dass von den 5 immer eine als magistra anzusehen, sie sich im Todesfall mit Beirath des ältesten Hebdomadars zu ergänzen haben, jede neu eintretende die Hälfte ihres Vermögens in das Haus, die andere Hälfte für das Kloster "Lucken" (Loccum) darreichen muss und das Haus sich nach den Bestimmungen für die beiden grösseren Beghinen-Häuser in Herford richten soll.