Der Knappe Matthias von Metzenhausen (Meynzinhusen) quittiert Werner Schultheißen zu Kastellaun (Kestillin) über 2 Pfund Heller, die dieser im Namen des Simon Grafen zu Sp. und Vianden (Vyand.) für die beiden Jahre gezahlt hat, da er Schultheiß war. Er sagt den Grafen und den Schultheißen davon los.