Übereinkunft zwischen Graf Friedrich von Helfenstein [Ruine bei Geislingen a. d. Steige/Lkr. Göppingen] und der Stadt Ulm: Die Stadt Ulm leiht dem Grafen weitere 13.000 Gulden. Davon soll er 4.000 Gulden bis zum kommenden 6. März ("vff den Wissensuntag schierist") zurückzahlen. Für die restlichen 9.000 Gulden verkauft der Graf der Stadt Ulm sein Drittel der Herrschaft Hiltenburg [Ruine bei Bad Ditzenbach/Lkr. Göppingen], der Stadt Wiesensteig [Lkr. Göppingen] und des zugehörigen Wildbanns sowie seinen Anteil an den von seinem verstorbenen Vater hinterlassenen Gütern, sein Drittel an der Herrschaft, die gegenwärtig noch seine Mutter innehat, und seinen Anteil an den Gütern zu Buchau [heute Bad Buchau/Lkr. Biberach]. Für diese Besitzungen räumt ihm die Stadt Ulm 15 Jahre lang ein Rückkaufsrecht ein. Machen der Graf oder seine Erben von diesem Recht Gebrauch, dann sollen sie die zurückerworbenen Güter nicht an andere veräußern oder verpfänden, sondern daran der Stadt Ulm ein Vorkaufsrecht für 22.000 Gulden einräumen. Zu dem Verkauf soll der Graf die urkundliche Zustimmung seiner Brüder einholen und der Stadt Ulm übergeben. Nach dem Abschluss des Verkaufs und dem Austausch der darüber auszustellenden Urkunden soll der Graf zusammen mit einem Edlen und 10 Pferden für drei Jahre in den Dienst der Stadt Ulm treten, wofür diese ihm einen jährlichen Sold von 900 Gulden bezahlen soll. Während der 15 Jahre, die für den Rückkauf vereinbart wurden, verbleibt das Schloss Hiltenburg im Besitz des Grafen, wobei allerdings der Stadt Ulm ein Öffnungsrecht zusteht.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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